Wettbüro übernehmen: So läuft die Übernahme Schritt für Schritt
Vom ersten Kontakt über Erlaubnis und Mietvertrag bis zur Schlüsselübergabe. Was Käufer und Verkäufer vorbereiten sollten.
Stand: 14.10.2026
Eine Wettvermittlungsstelle oder Spielhalle zu übernehmen ist kein Kauf wie bei einem Kiosk. Der wichtigste Unterschied: Die glücksspielrechtliche Erlaubnis gehört zur Person des Betreibers und nicht zum Laden. Wer übernimmt, kauft Standort, Mietvertrag, Einrichtung und Kundschaft, muss die Erlaubnis aber selbst beantragen. Daraus ergibt sich der Ablauf.
1. Vorprüfung: Darf ich hier überhaupt betreiben?
Bevor Sie über Preise sprechen, klären Sie drei Dinge: Ist der Standort erlaubnisfähig (Abstandsregeln, Lage, Baurecht)? Welche Erlaubnis hat der bisherige Betreiber und bis wann? Und gibt es Sonderfälle wie Duldungen oder laufende Verfahren? Diese Fragen entscheiden, ob der Standort nach der Übernahme überhaupt weiterlaufen darf.
2. Unterlagen anfordern
- Erlaubnisbescheid mit Auflagen und Befristung
- Mietvertrag mit allen Nachträgen (Laufzeit, Nutzungszweck, Nachfolgeregelung)
- BWA und Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre
- Bei Wettvermittlung: Vertrag mit dem Wettveranstalter (Provisionen, Laufzeit, Kündigung)
- Bei Spielhallen: Geräteliste mit Zulassungen, Aufstellverträge, Wartungsverträge
- Personalübersicht (bei Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen Arbeitsverhältnisse über)
Über Tipplatz.de erhalten Sie diese Unterlagen im Datenraum, nachdem der Anbieter Ihre Anfrage freigegeben hat und Sie die Vertraulichkeitsvereinbarung akzeptiert haben.
3. Eigene Erlaubnis beantragen
Parallel zur Verhandlung stellen Sie den Antrag auf Ihre eigene Erlaubnis bei der zuständigen Behörde. Dafür brauchen Sie unter anderem Zuverlässigkeitsnachweise (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeit), ein Sozialkonzept, Nachweise zur Sachkunde und je nach Land weitere Unterlagen. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen bis Monate. Planen Sie die Übergabe so, dass keine Lücke entsteht, in der niemand eine gültige Erlaubnis hat.
4. Mietvertrag übertragen oder neu abschließen
Der Vermieter muss dem Mieterwechsel zustimmen. Klären Sie das früh, idealerweise mit einem Dreiervertrag (Vermieter, alter Mieter, neuer Mieter). Prüfen Sie, ob der Nutzungszweck im Vertrag „Wettvermittlung“ oder „Spielhalle“ ausdrücklich erlaubt und ob die Restlaufzeit zu Ihrem Erlaubniszeitraum passt. Mehr dazu im Artikel zum Mietvertrag.
5. Kaufvertrag mit Bedingungen
Üblich ist ein Kaufvertrag über Inventar, Einrichtung und Goodwill mit aufschiebenden Bedingungen: Die Zahlung wird erst fällig, wenn Ihre Erlaubnis erteilt und der Mietvertrag übertragen ist. So tragen Sie nicht das Risiko, einen Standort zu bezahlen, den Sie nicht betreiben dürfen.
6. Übergabe
Zum Stichtag: Kassen- und Geräteabrechnung, Zählerstände, Schlüssel, Übergabe der Kundendaten im Rahmen der DSGVO, Information der Mitarbeiter, Ummeldung bei Gewerbeamt, Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Wettveranstalter. Vereinbaren Sie eine Einarbeitungsphase mit dem bisherigen Betreiber, das sichert die Stammkundschaft.
Faustregel: Ohne eigene Erlaubnis und ohne übertragenen Mietvertrag kein Geld. Alles andere ist verhandelbar.