← Ratgeber

Erlaubnis für eine Wettvermittlungsstelle: Was der GlüStV 2021 verlangt

Warum die Erlaubnis nicht mit verkauft werden kann, welche Behörde zuständig ist und was bei einem Betreiberwechsel passiert.

Stand: 14.10.2026

Seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) gilt bundesweit: Sportwetten dürfen nur Veranstalter mit einer Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) anbieten. Wer in einem Ladenlokal Wetten für einen solchen Veranstalter vermittelt, betreibt eine Wettvermittlungsstelle und braucht dafür eine eigene Erlaubnis nach Landesrecht.

Zwei Erlaubnisse, zwei Ebenen

  • Veranstaltererlaubnis (GGL): Der Wettanbieter, dessen Wetten Sie vermitteln, muss auf der Whitelist der GGL stehen. Das ist seine Sache, aber Sie sollten es prüfen, bevor Sie einen Vermittlungsvertrag unterschreiben.
  • Erlaubnis für die Wettvermittlungsstelle (Land): Wird vom jeweiligen Bundesland erteilt, zuständig ist je nach Land das Innenministerium, eine Bezirksregierung oder die Kommune. Sie ist an die Person oder Gesellschaft des Vermittlers gebunden und auf das konkrete Ladenlokal bezogen.

Warum die Erlaubnis nicht mit verkauft werden kann

Die Erlaubnis wird nach Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erteilt. Deshalb ist sie nicht übertragbar: Ein neuer Betreiber muss sie neu beantragen, auch wenn Standort und Einrichtung gleich bleiben. Inserate, die eine „Übernahme der Konzession“ versprechen, sind mit Vorsicht zu lesen. Was übergeht, ist der Standort mit seinen Eigenschaften, und ein Standort, an dem bereits eine Erlaubnis erteilt wurde, hat gute Chancen, dass sie auch dem Nachfolger erteilt wird, sofern sich die Rechtslage nicht geändert hat.

Typische Voraussetzungen

Die Details stehen in den Landesglücksspielgesetzen und Ausführungsverordnungen. Wiederkehrende Anforderungen:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers (Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, keine Steuerrückstände)
  • Mindestabstände zu Schulen, Jugendeinrichtungen, teils zu anderen Wettvermittlungsstellen und Spielhallen
  • Kein Betrieb in Spielhallen oder im selben Gebäude wie Spielhallen oder Spielbanken (Trennungsgebot)
  • Sozialkonzept, Schulung des Personals, Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS
  • Jugendschutz, Zutrittskontrollen, Werbebeschränkungen
  • Nachweis eines Vermittlungsvertrags mit einem erlaubten Veranstalter

Befristung und Übergangsregelungen

Erlaubnisse werden befristet erteilt. Prüfen Sie bei jeder Übernahme, bis wann die bestehende Erlaubnis gilt und ob sie unter Übergangsvorschriften erteilt wurde, die für einen Neuantrag nicht mehr gelten. Ein Standort, der heute mit Bestandsschutz läuft, kann morgen nicht mehr erlaubnisfähig sein.

Was das für den Kauf bedeutet

Lassen Sie sich den Erlaubnisbescheid zeigen, nicht nur die Aussage „alles genehmigt“. Fragen Sie die Behörde vor dem Kauf, ob einem Neuantrag an diesem Standort etwas entgegensteht. Und vereinbaren Sie im Kaufvertrag, dass die Zahlung erst mit Ihrer eigenen Erlaubnis fällig wird.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Glücksspielrecht ist Landesrecht; Regelungen und Fristen unterscheiden sich je Bundesland und ändern sich. Bitte prüfen Sie Ihren Fall mit der zuständigen Behörde oder einer Fachkanzlei.

Cookies und Datenschutz

Wir verwenden Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind (Anmeldung, Sicherheit, Spam-Schutz, Zahlung). Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir zusätzlich optionale Cookies für Statistik und Marketing einsetzen, um das Portal zu verbessern. Ihre Auswahl können Sie jederzeit unten auf der Seite unter „Cookie-Einstellungen“ ändern.

Datenschutzerklärung · Impressum