← Ratgeber

Mietvertrag bei der Übernahme: Nachfolgeklausel, Nutzungszweck, Laufzeit

Ohne passenden Mietvertrag ist der Standort nichts wert. Die fünf Punkte, die vor der Unterschrift geklärt sein müssen.

Stand: 14.10.2026

Die beste Lage, die aktuellste Erlaubnis, die treueste Kundschaft: Alles wertlos, wenn der Mietvertrag nicht passt. Beim Kauf eines Wettbüros oder einer Spielhalle ist der Mietvertrag das Dokument, das Sie zuerst lesen sollten. Fünf Punkte entscheiden.

1. Nutzungszweck

Der Vertrag muss die Nutzung als „Wettvermittlungsstelle“ oder „Spielhalle“ ausdrücklich erlauben. Formulierungen wie „Ladenlokal“ oder „Gewerbe“ reichen nicht. Fehlt die Zweckbestimmung, kann der Vermieter die Nutzung untersagen, und die Behörde verlangt bei vielen Erlaubnisanträgen den Nachweis der zulässigen Nutzung. Auch das Baurecht spielt hinein: Spielhallen sind Vergnügungsstätten und nicht in jedem Gebiet zulässig.

2. Laufzeit und Optionen

Die Restlaufzeit sollte mindestens so lang sein wie die Befristung Ihrer Erlaubnis, besser länger. Verlängerungsoptionen (z. B. zweimal fünf Jahre) sind bares Geld wert. Achten Sie auf die Schriftform: Gewerbemietverträge über mehr als ein Jahr, die nicht die gesetzliche Schriftform einhalten, sind mit gesetzlicher Frist kündbar, egal was drinsteht. Nachträge gehören fest mit der Urkunde verbunden.

3. Nachfolgeklausel und Zustimmung des Vermieters

Ein Mietvertrag geht nicht automatisch auf den Käufer über. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters zum Mieterwechsel oder einen neuen Vertrag. Am sichersten ist ein Dreiervertrag, in dem der alte Mieter ausscheidet und Sie zu unveränderten Bedingungen eintreten. Prüfen Sie, ob der Altmieter eine Nachhaftung behält (dann ist er motiviert, Ihnen zu helfen) und ob die Kaution übertragen wird.

4. Miete, Nebenkosten, Indexierung

Vergleichen Sie die Miete mit dem Umsatz: In der Branche gelten Mietquoten über 15 bis 20 Prozent des Rohertrags als kritisch. Prüfen Sie Indexklauseln (Anpassung an den Verbraucherpreisindex), Staffelmieten und welche Nebenkosten umgelegt werden. Fordern Sie die letzten Nebenkostenabrechnungen an.

5. Sonderkündigungsrechte und Auflagen

Manche Verträge geben dem Vermieter ein Kündigungsrecht bei Betreiberwechsel, bei Verlust der Erlaubnis oder bei Umbau des Gebäudes. Andere verpflichten den Mieter zu Rückbau bei Auszug. Beides gehört in die Preisverhandlung. Vereinbaren Sie umgekehrt für sich ein Sonderkündigungsrecht, falls die Erlaubnis versagt oder nicht verlängert wird; sonst zahlen Sie Miete für einen Laden, den Sie nicht betreiben dürfen.

Praxis-Tipp

Sprechen Sie mit dem Vermieter, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben, nicht danach. Ein Vermieter, der den Wechsel mitträgt, ist der wichtigste Partner der Übernahme. Der Standort-Check mit Umfang „Verträge“ prüft Mietvertrag und Übernahmevertrag auf diese Punkte.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Glücksspielrecht ist Landesrecht; Regelungen und Fristen unterscheiden sich je Bundesland und ändern sich. Bitte prüfen Sie Ihren Fall mit der zuständigen Behörde oder einer Fachkanzlei.

Cookies und Datenschutz

Wir verwenden Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind (Anmeldung, Sicherheit, Spam-Schutz, Zahlung). Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir zusätzlich optionale Cookies für Statistik und Marketing einsetzen, um das Portal zu verbessern. Ihre Auswahl können Sie jederzeit unten auf der Seite unter „Cookie-Einstellungen“ ändern.

Datenschutzerklärung · Impressum